Staatsform für: Spanien
Die Staatsform Spaniens ist die Parlamentarische Erbmonarchie. Staatsoberhaupt ist der König. Neben repräsentativen Funktionen ernennt der König die Minister und bestätigt die Gesetzte. Die königliche Familie wohnt im Palacio de la Zarzuelain (Madrid).
Oberstes Gesetzgebungsorgan Spaniens ist das Parlamant (Cortes Generales). Sie gliedert sich in das Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados), welches auch den Miniterpräsidenten wählt und den Senat (Senado).
Spanien ist seit 1986 Mitglied der EU.
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