Gesundheit, Krankenversicherung, Ärzte und Apotheken für: Schweden
Die medizinische Versorgung europäischer Staatsangehöriger, mit Ausnahme die der Schweizer, ist durch das Sozialversicherungsabkommen gewährleistet.
Für eine Behandlung in einem staatlich anerkannten Krankenhaus benötigen Sie die EU- Krankenversichertenkarte (ehemals Formular E111) bzw. den Ersatzschein. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung über die Abdeckung Ihrer Versicherung in einem akuten Krankheits- oder Unfall im Ausland und die von Ihnen anerkannten Krankenhäuser.
Gegebenenfalls sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit z.B. ein Rücktransport gewährleistet werden kann. Privatversicherte sollten sich ebenfalls mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzten und diese Fragen klären.
In der Regel findet eine Behandlung nur auf Vorkasse statt oder der Rechnungsbetrag wird im Anschluss sofort fällig, daher ist eine Kreditkarte von Vorteil. Später können Sie, soweit die Krankenversicherung es abdeckt, die Kosten von Ihrer Versicherung zurück erstattet bekommen.

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