Gesundheit, Krankenversicherung, Ärzte und Apotheken für: Frankreich
Bei einem Krankheits- oder Unfall in Frankreich benötigen Sie einen EU-Auslandskrankenschein (E 111), den Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.
Fragen Sie auch direkt nach der Abdeckung der Kosten und den Leistungen, die von der Ihrer Krankenkasse im Ausland, speziell Frankreich übernommen werden (v.a. die Rückführung).
Gegebenenfalls sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Reiseanbieter eine Zusatzversicherung abschließen. Die Behandlung wird Ihnen auf keinen Fall verweigert, nur müssen Sie in der Regel die Kosten im Voraus übernehmen. Anschließend bekommen Sie die Kosten nach den Sätzen ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Die Apotheke in Frankreich heißt `pharmacie´. Diese haben in der Regel Wochentags und Samstags von 09.00-13.00 und 14.00-18.30 geöffnet. Örtlich kann es zu Abweichungen kommen. Notdienst-Apotheken tragen die Bezeichnung "pharmacie de garde".

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