Einreise- und Visa-Bestimmungen für: Ungarn
Jeder Ausländer, der sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhält oder dort arbeiten möchte, muss bei einer ungarischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen Visumantrag stellen.
Ansonsten reicht in Ungarn der Personalausweis als Identifikationskarte (bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten).
Einreisende aus den Ländern Dänemark, Irland, Island und Norwegen, in denen es keinen Personalausweis gibt, sowie Einreisende aus Lettland, Grossbritanien und Schweden müssen weiterhin ihren Reisepass mitsichführen. Kinder müssen über einen eigenen Pass oder Personalausweis verfügen oder über den Pass der Eltern registriert sein.
Tiere dürfen in Ungarn unter Beachtung von Regeln eingeführt werden:
Haustiere müssen durch den EU-Heimtierausweis registriert sein, für dessen Erhalt die Untersuchungen bereits ca. 9 Monate vor Anreise beginnen sollten.
Mehr Informationen unter: http://www.bmelv.de.
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. Zu den "Kampfhunden" werden folgende Rassen gezählt:
Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen. Dobermänner und Rottweiler sind von dem Verbot ausgenommen.

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