Einreise- und Visa-Bestimmungen für: Schweden
Reisende aus EU Staaten können problemlos mit einem (vorläufigen) Reisepass oder einem (vorläufigen) Personalausweis einreisen, solange diese für die Zeit des Aufenthaltes gültig sind.
Kinder dürfen bis zum 16. Lebensjahr mit einem Kindesausweis, Personalausweis oder einem Eintrag in einem der elterlichen Reisepässe einreisen.
Tierbesitzer müssen für die Einreise mit dem Tier einen EU- Heimtierausweis besitzen, in dem für eine Einreise nach Schweden neben den üblichen Untersuchungen weitere nachgewiesen werden müssen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bmelv.de.

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