Einreise- und Visa-Bestimmungen für: Polen
Die Einreise ist mit dem Personalausweis, Reisepass und Kinderpass möglich. Auch vorläufige Pässe werden anerkannt. Es besteht Meldepflicht, das heißt Ausländer müssen binnen drei Tagen ihren Aufenthalt bei den Behörden melden. Zu meist erfolgt dies durch das Hotel oder den Gastgeber. Informationen hierzu beim Auswärtigen Amt, ebenso Informationen über die Zollvorschriften. Einreisende müssen die finanzielle Sicherheit für den Aufenthalt nachweisen.

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