Einreise- und Visa-Bestimmungen für: Niederlande
Einreisenden mit der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erlaubt, mit einem gültigen oder seit maximal einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Personalausweis einzureisen.
Mitreisende Kinder ab 14 Jahren müssen über ein eigenes Reisedokument mit einem Passbild verfügen, bei Kindern unter 14 Jahren reicht ein Eintrag in den elterlichen Pass.
Die Einreise mit Haustieren ist nur mit einem EU-Haustierpass möglich (gesonderte Regelungen für Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden). Für den Erhalt dieses EU-Haustierpasses, sollten Sie mit Ihrem Haustier mindestens 9 Monate vor Abreise einen Amtstierarzt aufsuchen und die notwendigen Untersuchungen durchführen lassen. Diese Untersuchungen dauern in der Regel einige Monate. Weitere Infos unter http://www.bmelv.de.

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