Unterwegs mit PKW oder Motorrad für: Italien
Folgende Höchstgeschwindigkeiten sind in Italien zugelassen (in km/h):
für PKW:
Autobahn: 130 (bei Nässe 110), Schnellstraße: 110 (bei Nässe 90), außerorts: 90
innerorts: 50
für PKW mit Anhänger:
Autobahn: 80
Schnellstraße: 70
außerorts: 70
innerorts: 50
für Wohnmobil ab 3,5t:
Autobahn: 100
Schnellstraße: 100 (bei Nässe 90) außerorts: 80
innerorts: 50
Die meisten Autobahnen in Italien sind gebührenpflichtig. Autofahrer ziehen beim Auffahren auf die Autobahn ein Ticket, mit dessen Hilfe beim Abfahren der Preis ermittelt werden kann.
Folgendes Farbleitsystem der Schilder liegt in Italien vor:
grün: Autobahn
blau: Landstraßen
weiß: Hinweisschilder innerorts
In Italien muss außerorts auch tagsüber grundsätzlich mit Abblendlicht gefahren werden.
Das Mitführen von Führerschein und Fahrzeugschein ist Pflicht. Es wird empfohlen, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Bei einer Panne oder einem Unfall müssen alle Autoinsassen beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierenden Warnweste tragen.
Zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober dürfen Winterreifen ab dem Index "R" nur gefahren werden, wenn sie mindestens dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Index entsprechen.
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